LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Vorsorgeuntersuchungen U2 - U11

Wir bieten Ihnen die Vorsorgeuntersuchungen U2-U11 an. 

Jugend-Vorsorgeuntersuchung J1-J2

In der Pubertät gibt es viele Fragen. Bei den Jugend-Vorsorgeuntersuchungen im Alter von 12 bis 14 Jahren, können Jugendliche selbst entscheiden ob sie mit oder ohne Answesenheit der Eltern untersucht und beraten werden möchten.

Altersgerechte Entwicklung

Impfungen

Ab der 6.Woche:

Rotarvirus

Ab der 9.Woche:

Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib-Infektionen, Hepatitis B
Pneumokokken
Masern, Mumps, Röteln
Windpocken (Varizellen)
Meningokokken C
Meningokokken B (kostenpflichtig) !!!NEU!!!

Ab 9 Jahren:

HPV Impfung

Neuropädiatrische Untersuchung

Insbesondere vor Verordnung von Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie

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Untersuchung vor Operationen

Vor Operationen wollen Sie Ihr Kind gut untersucht und sich selbst gut beraten wissen. Wir führen je nach Bedarf Labor-, EKG- und körperliche Untersuchungen durch.

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Ultraschall Untersuchungen

Wir bieten verschiedene Ultraschall Untesuchungen an, wie z.B. Ultraschall der Hüfte, Ultraschall des Gehirns bei Säuglingen, Ultraschall der Schilddrüse. Wir beraten Sie gerne.

Laboruntersuchungen

– Blut

– Urin

– Stuhl

Allergietest

Lungenfunktionstest

Fluß/Volumenkurve

EKG

Hörtest

Sehtest

Zusätzlich zum normalen Sehtest, der bei den normalen Vorsorgeuntersuchungen U5 und  U6 durchgeführt wird, gibt es neuerdings bei uns auch: 

Augenvorsorgeuntersuchung mittels Vision Screener

Früherkennung von Sehstörungen: Im Durchschnitt hat jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit dem bloßen Auge erkennbaren Syptome. 
Die betroffenen Kinder bemerken Ihre eigene Sehstörung selbst nicht, denn sie sind es gewohnt, die Welt mit Ihren Augen zu sehen und haben keine Vergleichsmöglichkeiten. Die Augenvorsorgeuntersuchung mittels Vision Screener dient zur frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren behandelt, so können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. 
Grundsätzlich sollten alle Kinder , die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen. Die erste Augenvorsorge sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten noch vor dem ersten Geburtstag. Danach muss sie regelmäßig wiederholt werden, da sich Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können. 
Um Kosten beim Gesundheitswesen zu sparen wird die Augenvorsorge nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und Behandlung entstehen. 

Die Kosten für Sie sind einmalig 20 EUR, für zwei Behandlungen 35 EUR, für drei Behandlungen x 45 EUR

Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an und vereinbaren Sie einen Termin!