Dr.-Robert-Schelp-Platz 1 – 66953 Pirmasens
Termin vereinbaren: 06331 – 1529000
Wir bieten Ihnen die Vorsorgeuntersuchungen U2-U11 an.
In der Pubertät gibt es viele Fragen. Bei den Jugend-Vorsorgeuntersuchungen im Alter von 12 bis 14 Jahren, können Jugendliche selbst entscheiden ob sie mit oder ohne Answesenheit der Eltern untersucht und beraten werden möchten.
Ab Geburt:
RSV Immunisierung
Ab der 6.Woche:
Rotarvirus
Ab der 9.Woche:
Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib-Infektionen, Hepatitis B
Pneumokokken
Masern, Mumps, Röteln
Windpocken (Varizellen)
Meningokokken C
Meningokokken B (Vorkasse)
Ab 9 Jahren:
HPV Impfung
Insbesondere vor Verordnung von Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie
Vor Operationen wollen Sie Ihr Kind gut untersucht und sich selbst gut beraten wissen. Wir führen je nach Bedarf Labor-, EKG- und körperliche Untersuchungen durch.
Wir bieten verschiedene Ultraschall Untesuchungen an, wie z.B. Ultraschall der Hüfte, Ultraschall des Gehirns bei Säuglingen, Ultraschall der Schilddrüse. Wir beraten Sie gerne.
– Blut
– Urin
– Stuhl
Fluß/Volumenkurve
Zusätzlich zum normalen Sehtest, der bei den normalen Vorsorgeuntersuchungen U5 und U6 durchgeführt wird, gibt es neuerdings bei uns auch:
Augenvorsorgeuntersuchung mittels Vision Screener
Früherkennung von Sehstörungen: Im Durchschnitt hat jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit dem bloßen Auge erkennbaren Syptome.
Die betroffenen Kinder bemerken Ihre eigene Sehstörung selbst nicht, denn sie sind es gewohnt, die Welt mit Ihren Augen zu sehen und haben keine Vergleichsmöglichkeiten. Die Augenvorsorgeuntersuchung mittels Vision Screener dient zur frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren behandelt, so können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen.
Grundsätzlich sollten alle Kinder , die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen. Die erste Augenvorsorge sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten noch vor dem ersten Geburtstag. Danach muss sie regelmäßig wiederholt werden, da sich Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.
Um Kosten beim Gesundheitswesen zu sparen wird die Augenvorsorge nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und Behandlung entstehen.
Die Kosten für Sie sind einmalig 20 EUR, für zwei Behandlungen 35 EUR, für drei Behandlungen x 45 EUR
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an und vereinbaren Sie einen Termin!
Liebe Eltern,
bei uns gibt es Neuigkeiten!
Die PraxisApp
Vielseitige, moderne und sichere Kommunikation
Wir bieten Ihnen die PraxisApp „Meine pädiatrische Praxis“ als kostenlosen Service an. Etwa 1.900 Praxen in Deutschland bieten die App bereits an.
Persönlicher Kontakt. Geringer Aufwand.
Wie funktioniert das?
Sehr einfach:
Die App ist ein Service des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit ansprechen!